Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine, die keine ukrainischen Staatsbürger sind.

Herzlich willkommen, hoffentlich haben Sie eine gute Unterkunft bekommen, wo Sie sich etwas ausruhen können. Wir möchten Sie hier über Ihre Rechte und Möglichkeiten informieren.

Durch Ihre Einreise in die Bundesrepublik Deutschland werden Sie zunächst wie ein Tourist behandelt. Das heißt Sie dürfen sich für 90 Tage in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Sie können eine Verlängerung um weitere 90 Tage beim Ausländeramt als Tourist beantragen.

Diese Rechte haben Sie als Tourist in Deutschland:

Sie können sich hier aufhalten und frei bewegen wie Sie möchten. Sie müssen selbst für Ihren Lebensunterhalt aufkommen, Sie müssen für ärztliche Behandlungen selbst aufkommen. Das bedeutet entweder Sie haben eine anerkannte Auslandskrankenversicherung oder können die Behandlung selbst bezahlen. Kinder haben kein Recht auf den Besuch von Kindergarten, Schule. Sie haben kein Recht zu arbeiten.

Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Ukraine hatten. Das gilt auch für in der Ukraine anerkannte Flüchtlinge und Unterstützung brauchen und die Ukraine nicht vor dem 24. Februar 2022 verlassen haben, müssen Sie beim Amt für Ausländerwesen im Landratsamt Erding einen Antrag auf Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz § 24 AufenthG stellen.

Kontaktieren Sie:

Das Amt für Ausländerwesen im Landratsamt Erding

Telefon 08122/58-1790 oder per E-Mail:
auslaenderamt-ukraine@lra-ed.de

Nach Antragstellung auf den Schutzstatus können Sie Geldleistungen gemäß § 6 Abs. 2 AsylbLG beantragen.

Kontaktieren Sie:

Telefonnummer:
08122/58-1048

oder per E-Mail:
andreas.knorr@lra-ed.de

Für Hilfe bei gesundheitlichen Problemen kontaktieren Sie:

Telefonnummer:
08122/58-1433

E-Mail:
gesundheitsamt@lra-ed.de

Nach Beantragung des „Schutz nach § 24 AufenthG“ haben Ihre Kinder das Recht in den Kindergarten oder die Schule zu gehen und Sie können sich eine Arbeit suchen, weil Ihnen die „Erwerbstätigkeit gestattet wird“.

Wenn Sie Hilfe brauchen eine Unterkunft zu finden, kontaktieren Sie bitte

08122 / 58-1071 

Uhrzeit:
Montag bis Donnerstag, 09:00 bis 17:00 Uhr
Freitag von 09:00 bis 15:00 Uhr

E-Mail-Adresse:
koordinierung-ukraine@lra-ed.de

Wenn Sie keine private Unterkunft finden, wird Ihnen eine Unterkunft zugewiesen. Hier gibt es keine freie Wahl.

Diese gesetzlichen Bestimmungen gelten bis zum 23.05.2022 über alle Neuerungen informieren wir Sie hier.

Brauchen Sie Kleidung und Haushaltsgegenstände wenden Sie sich bitte an:

Der Kleiderladen der Flüchtlingshilfe Erding e.V. am S-Bahnhof Erding, Bahnhof 2, ist jeden Montag von 10.00 bis 13.00 Uhr geöffnet. Hier werden Hilfsbedürftige mit kostenloser Kleidung, kleinen Haushaltswaren, Spielsachen etc. unterstützt.

Im Rentabel Kaufhaus der Caritas Erding erhalten Sie für wenig Geld Möbel, Kleidung, kleine Haushaltswaren, Spielsachen
Montag – geschlossen
Dienstag bis Freitag von 9 bis 16 Uhr

Otto-Hahn-Str. 21, OT Altenerding, 85435 Erding
Telefon 08122 999845-0
rentabel-ed@caritasmuenchen.de

Brauchen Sie Lebensmittel kommen Sie zum

Ausgabetag der TAFEL Erding
Die Lebensmittelspenden werden an jedem Mittwoch im Laden der TAFEL Erding an Bedürftige ausgegeben gegen einen symbolischen Preis von € 1.00 bzw.€ 2.00

TAFEL-Laden: 
Erding, Am Bahnhof 2
Ausgabe an jedem Mittwoch von 7.45 bis 11.15 Uhr

Geflüchtete, die aus Ländern kommen, die als sichere Drittländer in Deutschland gelten, bekommen keinen Aufenthaltstitel in der Bundesrepublik Deutschland und werden von den Ausländerbehörden zur Rückkehr in ihre Heimatländer aufgefordert.

Sind Sie Studentin oder Student und können nachweisen, dass Sie einen Studienplatz in der Ukraine hatten, sollten Sie zunächst keine Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz § 24 AufenthG beantragen.

Sie sollten so schnell wie möglich bei einer Universität oder einer Hochschule wegen eines Studienplatzes anfragen. Wenn Sie einen Studienplatz gefunden haben, sollten Sie eine “Aufenthaltserlaubnis für ein Studium“ beim „Amt für Ausländerwesen“ im Landratsamt Erding beantragen.

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