Wichtig: Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht

Das neue Chancen-Aufenthaltsrecht ist gültig und kann für sehr viele AsylbewerberInnen wichtige neue Möglichkeiten eröffnen, Arbeits- und Aufenthaltserlaubnisse zu bekommen.

Einen aktuellen Überblick der Gesetzesänderungen zum 01.01.2023 finden Sie auf der Seite des Bayerischen Flüchtlingsrates.

Fragen Sie unbedingt Ihren Rechtsbeistand, oder eine andere kompetente Stelle zu Ihrem persönlichen Fall !

Eine kompetente Kollegin hat uns freundlicherweise diesen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG zur Verfügung gestellt. – Ansicht.

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