Qualifizierung von unqualifizierten Beschäftigten

Hallo liebe AGA*ler*innen,

hier kommt wie angekündigt ein Weg wie Geflüchtete, sowohl zu einem Beruf, wie auch zu einem finanzierten B2 Kurs kommen können. Das Folgende gilt für Deutsche, wie auch für Migrant*innen die noch keine Ausbildung haben:
Der Arbeitergeber stellt für seine*n Beschäftigte*n, bei der „Bundesagentur für Arbeit“ einen Antrag  auf eine Weiterbildung gemäß „Qualifizierungschancengesetz für die Weiterbildung von sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten“ Dabei wird für folgende Kosten die Übernahme beantragt : – Kosten für den Aus- bzw Weiterbildungskurs – Den Verdienstausfall für die Weiterbildungszeit. – Unterbingungskosten – Fahrtkosten – bei Bedarf Kinderbetreuungskosten. Wichtig ist die Ausbildung wird parallel zu einer unbefristeten Beschäftigung gemacht. Nun die Spezialität für Migrant*innen Wenn der angestrebte Beruf das Sprachniveau B2 fordert, wird beim BAMF ein Antrag auf Bewilligung der Teilnahme an einem „Berufsbezogenen B2 Kurs“ und Übernahme der Kursgebühren, gestellt.
Das BAMF bewilligt diese in der Regel unproblematisch und schnell. Die Kosten  werden bei einem zu versteuernden Jahreseinkommen von unter 20.000€ bewilligt.

Schöne Grüße Karin

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