Widerspruch gegen die KommunalPass-Karte

Wenn Sie als Helfer im Landkreis Ihre Flüchtlinge dabei unterstützen wollen, sich gegen die KommunalPass-Karte zu wehren, dann sollten Sie ihnen dabei helfen, Widerspruch gegen den entsprechenden Bescheid des Landratsamtes einzulegen.
Die Frist dafür beträgt 4 Wochen ab Ausstellung des Schreibens. Geht innerhalb dieser Zeit kein Widerspruch ein, wird der Bescheid rechtskräftig und kann nicht mehr angefochten werden!
Dazu haben wir folgenden Text vorbereitet, den Sie herunterladen, nach Bedarf anpassen, und dann Ihren Flüchtlingen übersetzen sollten. Den ausgedruckten und unterschriebenen Brief können Sie dann an das Landratsamt schicken.

<Vorname> <Name>                                                                 <Ort>, <Datum>
<Strasse> <Hausnummer>
<PLZ> <Ort>
 

Landratsamt Erding
Fachbereich 24 – Asylmanagement
Kirchgasse 3
85435 Erding


AsylbLG
Ihr Bescheid vom …
Kommunal Pass-Karte

Sehr geehrte Damen und Herren,

der obige Bescheid vom …legt fest, dass die monatlichen Grundleistungen ab dem 1.5.2016 in der Form der Kommunal Pass-Karte gewährt werden. Hiergegen erhebe ich

                                                     Widerspruch. 

Ich bitte um eine Gewährung des notwendigen Bedarfs in  Form von Bargeld oder durch die Überweisung auf mein Bankkonto. Die Kommunal Pass-Karte, die mir ausgehändigt wurde, schränkt mein Alltagsleben sehr ein. Sie ermöglicht keinen Bargeldbezug. Ohne Bargeld kann ich folgende Dinge, die ich dringend benötige, nicht erwerben:

  1. Busticket
  2. Bäckerei

Gemäß § 3 Abs. 2 AsylbLG ist der notwendige Bedarf „vorrangig in Geldleistungen“ zu gewähren.  Für die Beantwortung meines Widerspruches setze ich eine Frist von 2 Wochen, da mir das längere Fortbestehen der aktuellen Situation nicht zuzumuten ist. 

Mit freundlichen Grüßen

……………………………………….   
<Vorname> <Name>

 

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