Tag des Flüchtlings 2017 in Erding

Der jährlich in Deutschland stattfindende Tag des Flüchtlings stand in diesem Jahr unter dem Motto „Flüchtlingsrechte sind Menschenrechte“ und wurde am Freitag, den 29. September, begangen. Aus diesem Grund trafen sich auch Ehrenamtliche der Aktionsgruppe Asyl im Landkreis Erding mit Flüchtlingen aus 5 Nationen am Erdinger Schrannenplatz zu einer außergewöhnlichen

„stillen Demonstration“. Unter Hinweis auf das Grundgesetz fanden sich auf einem Plakat die Artikel 1 und 3: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und“Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“. Gerade Artikel 3  hat in der Asylarbeit dieser Tage für die ehrenamtlichen Helfer besondere Bedeutung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache , seiner Heimat und Herkunft…..benachteiligt werden.“ Geflüchtete Menschen erleben im Alltag jedoch Benachteiligungen und dass viele Rechte für sie offensichtlich nicht gelten, z.B. das Recht auf Arbeit. Um den Passanten, aber auch den Flüchtlingen zu zeigen, dass sie als Menschen zur Stadtgemeinde und zur Gesellschaft gehören, bildeten die Ehrenamtlichen zusammen mit Menschen aus Syrien, Afghanistan, Nigeria, Eritrea und Pakistan  eine Kette aus rund 20 Personen in  Großbuchstaben für 3 Kurzsätze: Flüchtlinge sind Menschen – Auch Flüchtlinge sind Menschen – Sind Flüchtlinge auch Menschen.  Diese Aktion, die durch Buchstabentausch und kleine Platzwechsel auch den Teilnehmern sichtbar Freude machte, kam zu ihrem Erstaunen bei Passanten auffallend gut an:

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Autofahrer, die kurz hupten und winkten, Passanten mit erhobenem zustimmenden Daumen, und positive kurze Gespräche waren eine Erfahrung, die  Mut machte zum weiteren gemeinsamen Einstehen für die Rechte der Flüchtlinge. Schließlich bestätigte eine ältere Passantin voller Überzeugung: „Ja, sie sind natürlich unsere Mitmenschen – zu 200 %“ !!

Der Tag des Flüchtlings endete in Erding mit der Vorführung des Films „Als der Wind den Sand berührte“, der in eindrücklichen, teilweise schwer erträglichen Szenen die tragische  Flucht einer Nomadenfamilie aus ihrem afrikanischen Dorf mit versiegenden Wasserquellen zeigte und die Besucher mit der Bedeutung von „Flucht aus Überlebensangst“ konfrontierte und mit der Information, dass dies nach unserer Asylgesetzgebung kein schutzwürdiger Grund ist.

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