Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe

Landratsamt Erding Sachgebiet 22-1 Soziales
Ansprechpartnerin Christiane Hettenkofer Tel. 08122-58-1097
Christiane.hettenkofer@lra-ed.de

Der Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe kann für ein Kindergartenkind oder ein Schulkind pro Kindergarten- bzw. Schuljahr immer wieder neu gestellt werden, bis zum 18. Lebensjahr.

… zunächst aber den/die zuständige Sozialarbeiter*in fragen, ob die Leistungen schon von dort beantragt werden.

Benötigt werden:

  • Kindergarten- bzw. Schulbescheinigung
  • Aktuelle Aufenthaltsgestattungen der Familie
  • Verdienstnachweise

Pro Schuljahr werden nach meinen Informationen pro Kind 103 Euro und dann noch mal 52 Euro bezahlt.

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