Ukraine: Wichtige Hinweise für die Beratungspraxis – Handlungsbedarf vor dem 31. August!

23. August 2022 (Quelle: Der Paritätische Gesamtverband) Die bislang nur bis zum 31. August 2022 gültige „Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung“ soll bis zum 30. November verlängert werden. Sie ermöglicht, dass aus der Ukraine Lesen Sie mehr →