Auch weiter kein Internetzugang für die meisten Geflüchteten im Landkreis Erding

Schon Jahre vor Corona haben wir die schlechte Internetversorgung der Asylunterkünfte bemängelt. Damals wurde eine Nutzung der Telefönanschlüsse für Internet mit der Begründung untersagt, dass dann kein Anschluss mehr für das vorgeschriebene Nottelefon frei wäre – schon damals eine sehr analoge Begründung.

Seit das bayerische Innenministerium pandemiebedingt – u.a. in Hinblick auf Homeschoolling – die Behörden vor Ort ausdrücklich angewiesen hat [16. Infobrief des Staatsministeriums des Inneren, für Sport und Integration, vom März 2021 – siehe Punkte 3. – 6.] , die Unterkünfte mit den technischen Voraussetzungen für einen Internetanschluss auszustatten, werden die ehemals reservierten Telefonanschlüsse scheinbar als „technische Voraussetzungen“ gewertet.
Um einen Internetzugang zu realisieren müsste die Behörde sogar die Hardware (Rooter und dgl.) stellen und installieren. Aber erst wenn ein Providervertrag abgeschlossen ist.

Und den Bewohner*innen ist es weiterhin untersagt, Internetverträge mit Providern abzuschließen. Für kleinere Unterkünfte mit wenigen Bewohner*innen wäre das vom Innenministerium durchaus gestattet.
Doch im Erdinger Landkreis ist es nur sogenannten „Dritten“ erlaubt, stellvertretend Internetverträge abzuschließen; „Dritte“ könnten Gemeinden, Kirchen, Bürger*innen, wie Ehrenamtliche oder Vermieter*innen usw. sein. Seit Dezember ’20 soll dies in 16 von 71 Unterkünften passiert sein. Die Qualität der Verbindungen ist verschiedentlich mangelhaft.
Für die meisten Unterkünften mit mehreren Familien ist auch zukünftig keine Lösung in Sicht.

Die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen hat im Kreistag beantragt, auf kommunaler Ebene Strukturen zu schaffen, die aus den „technischen Voraussetzungen“ in den Asylunterkünften auch nutzbare Internetverbindungen entstehen lassen.

Aus der Begründung des Kreistagsantrags:
In der Beantwortung (Stichtag 10.09.2021) einer Landtagsanfrage der MdL
Frau Hiersemann (SPD)
◦ sind für den Erdinger Landkreis 60 Flüchtlingsunterkünfte aufgeführt,
◦ von denen 59 die technischen Voraussetzungen für Internetanbindung
haben
◦ von denen aber nur 16 Unterkünfte über funktionierendes WLAN
verfügen. Diese 16 funktionierenden WLAN-Netze sind ausschließlich
durch ehrenamtliches Engagement entstanden.
◦ Damit gehört der Landkreis Erding zu den Schlusslichtern Bayerns.

Der Landrat schreibt in seiner Antwort, die Internetausstattung der Unterkünfte sei ausschließlich staatliche Angelegenheit, weshalb er über den Antrag im Kreistag nicht abstimmen lassen dürfe.
Das staatliche Landratsamt habe im Übrigen seine Aufgaben erfüllt, z.B. weil seit Dezember 2020 durch Dritte in 15 Unterkünften WLAN eingerichtet worden sei.

Maria Brand von Amnesty Internationl hat in ihrem schönen Leserbrief [Erdinger Anzeiger vom 14.01.2022] die dürre Antwort des Landrats ins rechte Licht gerückt.

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